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   SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 1751/14   

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https://dejure.org/2016,50132
SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 1751/14 (https://dejure.org/2016,50132)
SG Dresden, Entscheidung vom 12.12.2016 - S 3 AS 1751/14 (https://dejure.org/2016,50132)
SG Dresden, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - S 3 AS 1751/14 (https://dejure.org/2016,50132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung des vollen Kindergeldbetrages in der Bedarfsgemeinschaft (BG) als Einkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Kindergeldanrechnung im Falle eines »echten Wechselmodells« - Ist die volle Anrechnung bei der Bedarfsgemeinschaft, der das Kindergeld zufließt, rechtmäßig, wenn es teilweise weitergegeben wird?

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1360
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 1751/14
    So entschied das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 02.07.2009 (Az. B 14 AS 75/08 R, Leitsatz 2 und Rn20 und 21), dass das Kindergeld nur dann als Einkommen eines minderjährigen Kindes zu berücksichtigen sei, wenn der Kindergeldberechtigte selbst Mitleid der temporären BG ist.
  • BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 23/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - temporäre

    Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 1751/14
    a) Den Bedarf, der sich aus Regelleistung gemäß § 20 SGB II und anteiligem Alleinerziehungsmehrbedarf gemäß § 21 SGB II für die Klägern zu 1 (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 23/14 R), Sozialgeld für den Kläger zu 2 gemäß § 23 SGB II sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II für beide Kläger zusammensetzt, hat der Beklagte korrekt ermittelt, insbesondere monatlich nach tatsächlichen Anwesenheitstagen des Klägers zu 2 aufgrund des sog. "echtem Wechselmodells" berechnet.
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 1751/14
    Auch die Klage des Klägers zu 2 ist zulässig, da der ebenfalls sorgeberechtigte Vater der klage zugestimmt hat (vgl. zur Erforderlichkeit der Zustimmung BSG, Urteil vom 02. Juli 2009 - B 14 AS 54/08 R).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 73/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 1751/14
    So entschied das Bundessozialgericht, dass nur dann nicht von "bereiten Mitteln" bei Einnahmen auszugehen ist, wenn diese zu Beginn des Bewilligungsabschnittes tatsächlich nicht (mehr) zur Verfügung stehen, sei es auch, dass diese vorab aus freien Stücken und ohne rechtliche Verpflichtung weggegeben wurden (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 73/12 R -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 3 AS 2898/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit -

    Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 1751/14
    Wenn das Geld aber einmal zugeflossen ist, und ohne rechtliche Verpflichtung z. B. abgetreten wurde, ist es als Einkommen zu berücksichtigen (vgl. zur Abtretung Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juli 2016 - L 3 AS 2898/15 -, juris).
  • LSG Hessen, 24.04.2013 - L 6 AS 376/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft bei

    Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 1751/14
    Dagegen entschied das hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 24.04.2013 (Az.: L 6 AS 376/11, 2. Orientierungssatz und Rn. 28), dass Kindergeld, das von einem nicht zur BG gehörenden Elternteil an das (bedürftige) Kind weitergeleitete wird, bei diesem als Einkommen zu berücksichtigen ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2020 - L 32 AS 1255/18

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbedarf von Kindern bei

    Hinsichtlich der Anrechnung des Kindergeldes sei die streitentscheidende Norm § 11 Abs. 1 Satz 3, 4 SGB II. Insofern folge die Kammer dem Beschluss des erkennenden Senats vom 4. November 2014, L 32 AS 1605/14 B PKH und dem Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 12. Dezember 2016, S 3 AS 1751/14.
  • SG Altenburg, 09.11.2020 - S 42 AS 1738/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Dass sich A und L im Wechselmodell zu etwa gleichen Teilen bei der Klägerin zu 1 und dem Kindesvater aufhielten, steht einer vollständigen Berücksichtigung des Kindergeldes mit 194 Euro pro Kind nicht entgegen, denn § 11 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB II sieht eine Anrechnung des Kindergeldes auf den Bedarf eines Kindes unabhängig von der Anzahl der Tage der Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft vor, solange der Bedarf nicht gedeckt ist (so auch SG Dresden, Urteil vom 12. Dezember 2016 - S 3 AS 1751/14).

    Dies muss im Besonderen dann gelten, wenn - wie hier - sich dadurch die Hilfebedürftigkeit der bzw. einzelner Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II erhöht, während der Bedarf des jeweiligen Kindes in der durch den anderen Elternteil vermittelten Bedarfsgemeinschaft auch ohne Kindergeldzufluss gedeckt ist (so auch SG Dresden, Urteil vom 12. Dezember 2016 - S 3 AS 1751/14).

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